

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT STOPPT ABSTIMMUNG ÜBER GEBÄUDEENERGIEGESETZ
Der Bundestag kann das Heizungsgesetz nicht wie geplant diese Woche beschließen. Ein Eilantrag eines CDU-Abgeordneten dagegen beim Verfassungsgericht war erfolgreich.
Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) könne die vom Grundgesetz garantierten Beteiligungsrechte des Abgeordneten "möglicherweise" verletzen, hieß es in der Begründung der Entscheidung.
Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. Die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) könne die vom Grundgesetz garantierten Beteiligungsrechte des Abgeordneten "möglicherweise" verletzen, hieß es in der Begründung der Entscheidung.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Entwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt. Heilmann sah "massive Mängel" an dem Gesetz und beklagte eine "unzulässige Fristverkürzung", die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die Vorlage zu prüfen. Heilmann hatte das Verfahren bei Einreichung des Eilantrags Ende Juni als "verfassungswidrig" bezeichnet. Er betonte, dass sein Einspruch sich "ausdrücklich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren" richte.
Ende Juni hatte sich die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich noch in dieser Woche in der letzten regulären Sitzung des Parlaments vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich ins Parlament eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen.
MERZ SIEHT "NIEDERLAGE" FÜR BUNDESREGIERUNG
CDU-Fraktionschef Friedrich Merz wertete den Stopp der Heizungsgesetz-Abstimmung durch das Bundesverfassungsgericht als "schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz". "Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben", sagte der CDU-Vorsitzende der Nachrichtenagentur dpa. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, wertet den vom Verfassungsgericht verfügten Stopp als "verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben".
In Grünen-Kreisen hatte man dagegen bereits vor der Entscheidung der FDP eine Mitschuld zugewiesen, sollte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzentwurf stoppen. Die FDP habe erzwungen, dass noch vor der ersten Lesung Verhandlungen über Änderungen an dem Gesetzentwurf stattfanden. Dadurch sei man gezwungen gewesen, ein Gesetz in den Bundestag einzubringen, das gewissermaßen nicht mehr aktuell war. Hätte man dagegen das übliche Verfahren verfolgt und über Änderungen erst nach der ersten Lesung diskutiert, wäre das Gesetzgebungsverfahren viel weniger angreifbar gewesen. Zumal die Grünen das Gesetz eigentlich bereits Ende Mai in den Bundestag hatten einbringen wollen. Dies hatte die FDP blockiert.
Von grüner Seite wurde aber auch darauf hingewiesen, dass für die Beratung des Gesetzes insgesamt vier Wochen Zeit gewesen seien, davon drei Sitzungswochen. So viel Zeit habe man sich für kaum ein anderes Gesetz genommen. Im Übrigen habe auch die große Koalition in ihrer Regierungszeit den Abgeordneten umfangreiche Änderungsanträge oft nur sehr kurzfristig vor den Ausschusssitzungen, in denen sie beraten werden sollten, zur Verfügung gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag mit fünf zu zwei Stimmen statt. Dabei wogen die Richterinnen und Richter das "Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung" der vom Grundgesetz geschützten Beteiligungsrechte des CDU-Abgeordneten Heilmann gegen den "Eingriff in die Verfahrensautonomie" des Bundestags ab. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Abgeordnetenrechte überwiegen: Das Gesetzgebungsverfahren werde durch die verschobene Abstimmung "lediglich verzögert".
Unklar ist bisher, wie lange diese Verzögerung dauern wird. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte der Rheinischen Post, das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Sondersitzung des Bundestags hingewiesen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich kündigte an, dass die Ampel-Parteien am Donnerstag über das weitere Vorgehen beraten werden. Die nächste offizielle Sitzungswoche findet dagegen erst wieder Anfang September statt.
Vor allem SPD und Grüne werden wohl dafür plädieren, über das Heizungsgesetz so zeitnah wie möglich zu entscheiden. In ihren Reihen gibt es die Sorge, dass die FDP sonst weitere Nachbesserungsforderungen stellen könnte. Außerdem wollen sie die Debatte nicht in den Herbst reinziehen, wenn in Bayern und Hessen wichtige Landtagswahlkämpfe stattfinden.
Aktualisiert am 5. Juli 2023
Quelle: ZEIT ONLINE
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