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IHR HEIMKAPITAL

IMMOBILIE VERKAUFEN, NIEßBRAUCH BEHALTEN

Die Nachkriegsgeneration hatte es oft nicht leicht. Viele Menschen sind sparsam aufgewachsen und hatten früh den starken Wunsch etwas zurückzulegen und vorzusorgen. In erster Linie wurde das Geld in die wichtigste Anlage - Eigenheim - investiert. Der enorme Preisanstieg von Immobilien hat bei vielen Menschen zu einer beträchtlichen Wertentwicklung deren Eigenheime geführt. Doch diesen Vermögenswert können die Eigentümer nicht für sich aktiv nutzen, wenn sie ihr Eigenheim nicht verkaufen. Viele Menschen aus älterer Generation brauchen aber das Geld unbedingt, gleichzeitig wollen sie auf keinen Fall aus ihrem geliebten Zuhause ausziehen. Was nun? Es gibt Lösungen!​

Bei diesem Immobilienverkauf erhalten Sie als Eigentümer und Verkäufer eine Gesamtgegenleistung, die aus folgenden Leistungen besteht:

 

|  Kaufpreis

|  lebenslanges über das Wohnrecht hinausgehendes Nießbrauchrecht (§ 1030 BGB) zu Ihren Gunsten

 

Ein Nießbraucher hat mehr Rechte als ein Wohnrechtsberechtigter. Bspw. ist der Nießbraucher berechtigt aus der jeweiligen Sache auch die Früchte zu ziehen, indem er etwa die Immobilie teilweise oder ganz vermietet und die Miete einnimmt. D.h. mit der Einräumung des Nießbrauchrechts bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer Ihres Eigenheims. Der Käufer wird „nur“ im Grundbuch als dinglicher Eigentümer eingetragen.

 

Neben den weiteren Rechten stehen aber auch weitere Pflichten und Lasten eines Immobilieneigentümers, die Sie zu tragen haben, wie die Übernahme der gesamten Instandhaltungsmaßnahmen und die Pflichten der Allgemeinheit gegenüber, wie Verkehrssicherungspflicht, Räum- und Streupflicht etc. Denn es gilt „mehr bekommen – mehr geben“.

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FAZIT

Die Wünsche und die tatsächlichen Umstände eines jeden Einzelnen sind unterschiedlich und vor allem individuell. Keine Frage, all diese Möglichkeiten kommen nur bei den Menschen aus älterer Generation in Frage, deren einzige Vermögenswerte in der Immobilie, wo sie wohnen, stecken. Hier brauchen wir nicht mehr ausführen, dass die Nebenkosten eines Eigenheims sehr hoch und die Verpflichtungen eines Immobilieneigentümers belastend sind und im Seniorenalter noch anstrengender und belastender sind als in den jungen Jahren.

 

Den Verkauf mit Nießbrauchrecht empfehlen wir zwischen Verwandten oder an Personen aus Ihrem lieben Freundeskreis. Der Kaufpreis an Dritte fällt hier kleiner aus als bei Verkauf mit Wohnrecht, da das Nießbrauchrecht den Kaufpreis mehr belastet. Auch hier müssen Sie für die Dritte und institutionellen Käufer älter als 70 J. sein. Verkauf mit Leibrente empfehlen wir auch eher an Verwandte. Für Dritte und institutionelle Käufer kommt der Kauf nur in Fragen, wenn Sie älter als 70 Jahre sind. 

UNSERE EXPERTISE

Sie wünschen sich ausführliche Beratung zu dem Thema Immobilienverrentung, um das Beste Angebot auszuwählen und sodann zu Ihrer finanziellen Freiheit zu erlangen? Wir besitzen umfangreiches Wissen über dieses Thema und helfen Ihnen gerne weiter. Wir  freuen uns immer sehr, wenn wir perfekte Lösungen für unsere Kunden gefunden haben und sie damit sehr glücklich sind.

 

Mit uns sind Sie schon vor dem Verkauf am schlausten!

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