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IHR HEIMKAPITAL

IMMOBILIE VERKAUFEN,

KAUFPREIS ERHALTEN UND WOHNEN BLEIBEN 

UNSER TOP!

Die Nachkriegsgeneration hatte es oft nicht leicht. Viele Menschen sind sparsam aufgewachsen und hatten früh den starken Wunsch etwas zurückzulegen und vorzusorgen. In erster Linie wurde das Geld in die wichtigste Anlage - Eigenheim - investiert. Der enorme Preisanstieg von Immobilien hat bei vielen Menschen zu einer beträchtlichen Wertentwicklung deren Eigenheime geführt. Doch diesen Vermögenswert können die Eigentümer nicht für sich aktiv nutzen, wenn sie ihr Eigenheim nicht verkaufen. Viele Menschen aus älterer Generation brauchen aber das Geld unbedingt, gleichzeitig wollen sie auf keinen Fall aus ihrem geliebten Zuhause ausziehen. Was nun? Es gibt Lösungen!

IMMOBILIENRENTE
ALLGEMEIN

Der Begriff "Immobilienrente" fasst verschiedene Arten der Verrentung einer Eigentumsimmobilie zusammen. Im Ruhestand erhalten Sie so die Möglichkeit bei der Veräußerung Ihres Eigentums nicht nur den Kaufpreis zu erhalten, sondern daneben auch ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht. Diese Art des Verkaufs bietet Ihnen den entscheidenden Vorteil, dass Sie in Ihrer Immobilie weiterhin bzw. Ihr lebenslang unkündbar wohnen bleiben können und gleichzeitig Ihre finanzielle Freiheit erlangen.

 

„Tatsächlich gibt es auch Menschen, die die eigene Immobilie in späten Jahren als Belastung empfinden“, sagen Experten. „Aufgrund der in Zukunft notwendig werdenden Renovierungen oder Modernisierungen erscheinen ihnen die dafür anfallenden Kosten unkalkulierbar und von der stagnierenden Rente nicht mehr bezahlbar. So wird der ‚Verkauf mit Wohnrecht‘ im privaten Bereich dafür genutzt, das Zuhause komplett zu verkaufen, ohne allerdings ausziehen zu müssen.“

FÜR WEN GENAU IST ES VON INTERESSE?

Die Motive sind unterschiedlich: | Nebenkosten eines Eigenheims sind mittlerweile sehr hoch, die Renten aber weiterhin niedrig | Die Menschen aus der älteren Generation wollen deren Nachkommen nicht zur Last fallen, wenn sie mit ihrer Rente nicht auskommen | Menschen über 70 haben oft Kinder, die selbst gut versorgt sind | Kinderlose wollen ihr Vermögen nicht an Fremde vererben bzw. wollen das Geldvermögen des Eigenheims zu deren Lebzeiten selbst nutzen, um sorgenfreier und glücklicher in der Rentenzeit zu leben | Viele Banken geben an ältere Menschen keinen Kredit für notwendige Renovierungen oder noch offene Herzenswünsche | Der altersgerechte Umbau der Immobilie lässt sich nicht so einfach finanzieren | Die ältere Generation wünscht sich liebevolle Pflegekraft in eigenem Zuhause | Die Rente ist zu klein, um sich größere Herzenswünsche wie der Kauf eines Wohnmobils oder eine lang erträumte Kreuzfahrt zu erfüllen

Tanzkurs

UNSER TOP!

 

 

Bei diesem Immobilienverkauf mit Wohnrecht erhalten Sie als Eigentümer und Verkäufer eine Gesamtgegenleistung, die aus folgenden Elementen besteht:

|   Kaufpreis

|   lebenslanges Wohnrecht (§ 1093 BGB) zu Ihren Gunsten

 

Sie erhalten das Geldvermögen aus Ihrer Immobilie, bleiben aber in Ihrem Eigenheim als unkündbarer Bewohner wohnen und müssen nicht mehr für größere Renovierungen Sorge tragen, diese Aufgabe muss der neue Eigentümer übernehmen. Weiter sind Sie von den Eigentümerpflichten dem Staat gegenüber befreit, wie Verantwortung dafür, dass von Ihrem Eigentum keine Gefahr für Dritte oder das Allgemeinwohl ausgeht oder gerade die Verpflichtung zur Abgabe einer „Feststellungserklärung“ an das Finanzamt im Rahmen der Grundsteuerreform.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohnrecht

Das Wohnrecht auf Lebenszeit macht es möglich. Doch was genau ist ein Wohnrecht? Wie wird es vereinbart und welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einem Wohnrecht auf Lebenszeit?

 

Demnach liegt ein Wohnrecht vor, wenn eine Person eine Immobilie bewohnen darf, ohne selbst Eigentümer zu sein. Wurde mit dem Käufer vereinbart, dass dieses Wohnrecht erst mit dem Tod endet, spricht man von einem lebenslangen Wohnrecht. Die gesetzliche Grundlage für ein lebenslanges Wohnrecht bildet § 1093 BGB.

Gründung des Wohnrechts

Grundsätzlich kann ein lebenslanges Wohnrecht in Form eines schuldrechtlichen Vertrages unter Absprache individueller Rahmenbedingungen vereinbart werden. Ob für das lebenslange Wohnrecht Miete gezahlt werden muss oder in welcher Höhe, können beide Parteien individuell vereinbaren. Wenn Sie keine Miete zahlen, greifen hier die Rechtsfolgen eines Leihvertrages, statt eines Mietvertrages.

 

☞   Damit Sie Ihr lebenslanges Wohnrecht rechtssicher ausüben können, reicht der o.g. vertragliche Regelung nicht aus. Vielmehr  müssen Sie  dafür sorgen, dass das lebenslange Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wird. Nur dann ist das Wohnrecht rechtssicher unkündbar und dauert Ihr Lebenslang.

☞   Das Wohnrecht bleibt auch bei einem Weiterverkauf bestehen.

Verschiedene Rechtsverhältnisse 

 

Bei einem Mietvertrag auf Lebenszeit beziehungsweise einem Lebenslangen Wohnrecht, kann es sich rechtlich im Wesentlichen immer um drei verschiedene Rechtsverhältnisse handeln:

 

|     ein dingliches Recht an einer Immobilie (Eintragung im Grundbuch),

|     ein zivilrechtliches Mietverhältnis (einfacher schuldrechtlicher Vertrag) oder

|     ein Leihverhältnis (ebenfalls ein einfacher schuldrechtlicher Vertrag).

 

Je nach dem, was vorliegt oder gewollt ist, sind auch die Rechtsfolgen sehr unterschiedlich. Ein Leihvertrag, die im Rahmen eines einfachen schuldrechtlichen Vertrages gegründet wird, die keine Miete zum Gegenstand hat, ist ziemlich leicht kündbar; ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht ist unkündbar und dauert rechtssicher Ihr Lebenslang.

 

☞   Wir empfehlen Ihnen das dingliche Wohnrecht auf Lebenszeit, die im Grundbuch eingetragen wird.

Grundbucheintrag und Notarvertrag

Neben dem erstrangigen Eintrag des Wohnrechtes im Grundbuch, muss der Mietvertrag beziehungsweise das Wohnrecht Bestandteil des Notarvertrages sein. Wir empfehlen immer das Mietverhältnis exakt zu benennen und die wesentlichen Bestandteile aufzugliedern. So behält das Mietverhältnis auch bei einem Weiterverkauf der Immobilie ohne Wenn und Aber die Gültigkeit.

Ihre Rechte und Pflichten aus dem Wohnrecht

 

Wie in einem normalen Mietverhältnis tragen Sie nach dem Verkauft monatlich nur die vereinbarte Miete und die dazugehörigen Nebenkosten eines jeden Mieters. Wird jedoch eine neue Heizung fällig oder muss das Dach neu gedämmt werden, muss dies der neue Eigentümer übernehmen. Schon um diese Kosten nicht mehr tragen zu müssen, haben viele Alteigentümer das Haus verkauft. Ihre weiteren Rechte sind:

|   Aufnahmerecht

    Gemäß § 1093 BGB steht dem Wohnberechtigten ein Aufnahmerecht zu. Er darf Familienmitglieder, Partner, Kinder oder Pflege-   

    personal in den eigenen Haushalt aufnehmen. Dieses Recht wird beispielsweise dann relevant, wenn ein Elternteil bereits     

    verstorben ist und der überlebende Elternteil mit seinem neuen Partner zusammenleben möchte.

 

|   Das Nutzungsrecht

    Das lebenslange Wohnrecht umfasst grundsätzlich das Nutzungsrecht an den im Mietvertrag oder Grundbuch genannten   

    Räumlichkeiten.

 

|   Das Bleiberecht

    Wird die Immobilie verkauft, muss der neue Eigentümer ein bestehendes lebenslanges Wohnrecht akzeptieren. Änderungen sind 

    nur möglich, wenn der Wohnberechtigte diesen freiwillig zustimmt.

 

☞  Im Gegensatz zu einem normalen Mieter haben Sie mit einem dinglichen Wohnrecht eine wesentlich stärkere Stellung. Sie sind ohne       

     Wenn und Aber berechtigt, Ihre verkaufte Immobilie zu bewohnen, ohne Kündigungsrecht und Ihr Lebenslang.

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DIE VORTEILE UND NACHTEILE IM ÜBERBLICK

Vorteile des Immobilienverkaufs mit Wohnrecht

|   Sie erhalten den Kaufpreis Ihrer Immobilie, bleiben aber dort weiterhin wohnen

|   Ihr investiertes Kapital wird wieder flüssig

|   Sie erlangen zu einer höheren Lebensstandard

|   Ein dingliches Wohnrecht ist unkündbar 

|   Keine Eigentümerpflichten zu den größeren Instandsetzungen wie neue Dämmung, neue Heizung etc.

|   Keine Eigentümerpflichten der Allgemeinheit gegenüber, wie bspw. die Absicherung des Grundstücks, dass keine Person dort zu Schaden kommen; dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen

|   Keine Eigentümerpflichten dem Staat gegenüber, wie gerade die Verpflichtung zur Abgabe einer „Feststellungserklärung“ ans Finanzamt im Rahmen der Grundsteuerreform darstellt

|   Sie müssen sich um nichts mehr kümmern, auch nicht um die Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungen 

|   Ein Teil der Nebenkosten können Sie steuerlich geltend machen

|   Sie tragen das Risiko des Wertverlustes Ihrer Immobilie nicht mehr

Nachteile des Immobilienverkaufs mit Wohnrecht

 

|  Sie sind am Wertzuwachs Ihrer Immobilie nicht mehr beteiligt. Andererseits tragen Sie, wie erwähnt, auch nicht das Risiko des Wertverlustes Ihrer Immobilie
 

FAZIT

Nach unserer Experten-Meinung ist der Verkauf mit dem Wohnrecht einfach TOP. Hier erhalten Sie den höchstmöglichen Kaufpreis im Vergleich zu den anderen Modellen der Immobilienverrentung, sind von allen Verpflichtungen und Belastungen eines Immobilieneigentümers befreit und können weiterhin als unkündbarer Bewohner in Ihrem geliebten Zuhause und Ihrer Umgebung bleiben. Diese Art der Immobilienverrentung ist speziell für jene Käufer interessant, die Ihre Immobilie als Kapitalanlage betrachten und sowieso vermietete Immobilien kaufen oder diese nach Erwerb vermieten.

UNSERE EXPERTISE

Sie wünschen sich ausführliche Beratung zu dem Thema Immobilienverrentung, um das Beste Angebot auszuwählen und sodann zu Ihrer finanziellen Freiheit zu erlangen? Wir besitzen umfangreiches Wissen über dieses Thema und helfen Ihnen gerne weiter. Wir  freuen uns immer sehr, wenn wir perfekte Lösungen für unsere Kunden gefunden haben und sie damit sehr glücklich sind.

 

Mit uns sind Sie schon vor dem Verkauf am schlausten!

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