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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

I. GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch „AGB“ genannt) gelten für alle Maklerverträge, die zwischen der WohnSchön IMMOBILIEN und ihren Kunden geschlossen werden. Individualvereinbarung haben Vorrang. Wenn der Kunde ein Unternehmer (§ 14 BGB) ist, gelten die AGB automatisch als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne zusätzlichen Hinweis.

 

II. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, es sei denn, eine Vertragspartei hat mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt.

 

Der Auftraggeber erteilt dem Makler die Befugnis, das Vertragsobjekt betreffend Einblick in behördliche oder sonstige Akten zu nehmen und Auskünfte von entsprechenden Stellen einzuholen.

 

Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit anstelle des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande (oder umgekehrt), wird unserer Provisionsanspruch dadurch nicht beeinträchtigt. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

 

III. DOPPELTÄTIGKEIT

Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

 

IV. VORKENNTNIS

Der Empfänger eines Angebots, der das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits kennt, ist ebenso wie der Verkäufer oder Vermieter, dem wir einen abschlussbereiten Interessenten benennen und dessen Abschlussbereitschaft ihm bekannt ist, verpflichtet, uns dieses unverzüglich anzuzeigen. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen, wenn der Empfänger die unverzügliche Mitteilung über Vorkenntnis unterlässt und weitere wesentliche Maklerleistungen in Anspruch nimmt. Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 06.07.2022 – 13 U 84/21). Der Inhalt dieser Klausel wird dem Kunden über diese AGB hinaus mitgeteilt.

 

Die Verpflichtung der Provisionsleistung entfällt nicht, wenn die Kenntnis des Objektes auf einen Hinweis, Information usw. des Verkäufers beruht.

 

V. VERTRAULICHKEIT

Die von uns erteilten objekt- und vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit sind ausschließlich für den jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist der Kunde zur Zahlung der ortsüblichen Provision an uns verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag geschlossen zu haben, abschließt. Dies gilt auch, wenn das Geschäft mit einer anderen Partei zustande kommt, mit welcher der Empfänger des Exposés in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.

 

VI. COURTAGE

Sofern nicht anderweitig etwas anderes vereinbart, gelten folgende Regelungen:

 

a)  Beim Verkauf (Nachweis oder Vermittlung) eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung an einen Verbraucher (§ 13 BGB), verpflichten sich sowohl Verkäufer als auch Käufer an uns gem. § 656 c BGB je eine Provision in Höhe von 3,125% einschließlich MwSt., berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.) zu zahlen.

b)  Beim Verkauf von Haus- und Grundbesitz, bei dem der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, oder im Falle unserer Vermittlung bzw. Nachweistätigkeit über ein Baugrundstück, eine Gewerbeimmobilie oder ein vermietetes Mehrfamilienhaus an Verbraucher oder Unternehmern, verpflichtet sich der Käufer uns eine Provision in Höhe von 6,25 % einschließlich MwSt. vom Kaufpreis zu zahlen.

c) Beim An- und Verkauf von Unternehmen, Haus- und Grundbesitz sowie von Teileigentum in Form von Gesellschaftsanteilen u.Ä. zahlt der Käufer an uns eine Provision in Höhe von 6,25% einschließlich MwSt., berechnet von der Summe aller vom Käufer geschuldeten Leistungen.

d)  Bei provisionspflichtigen Suchaufträgen trägt die volle Courtage der Auftraggeber.

 

VII.FÄLLIGKEIT

Die angegebene Maklercourtage ist verdient, wenn ein Hauptvertrag (ein notarieller Kaufvertrag oder ein beiderseits unterschriebener Mietvertrag) über das Vertragsobjekt zustande kommt, und ist bei Abschluss des Hauptvertrages zur Zahlung fällig.

 

Dies gilt auch dann, wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mehr mitwirken oder der Hauptvertrag erst nach Beendigung unseres Maklervertrages, aber aufgrund unserer Tätigkeit, abgeschlossen wird. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

 

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

 

Wird die Chance von dem Makler, die Provision zu verdienen, in Folge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt, hat er Aufwendungsersatz zu leisten, und zwar in Höhe des uns konkret entstandenen Aufwands. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

 

VIII. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

 

IX. ERFÜLLUNGSORT

Gerichtsstand ist Hamburg, sofern unser Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz in Deutschland unterhält.

 

X. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand Juli 2023

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