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IHR HEIMKAPITAL

Die Nachkriegsgeneration hatte es oft nicht leicht. Viele Menschen sind sparsam aufgewachsen und hatten früh den starken Wunsch etwas zurückzulegen und vorzusorgen. In erster Linie wurde das Geld in die wichtigste Anlage - Eigenheim - investiert. Der enorme Preisanstieg von Immobilien hat bei vielen Menschen zu einer beträchtlichen Wertentwicklung deren Eigenheime geführt. Doch diesen Vermögenswert können die Eigentümer nicht für sich aktiv nutzen, wenn sie ihr Eigenheim nicht verkaufen. Viele Menschen aus älterer Generation brauchen aber das Geld unbedingt, gleichzeitig wollen sie auf keinen Fall aus ihrem geliebten Zuhause ausziehen. Was nun? Es gibt Lösungen!​


IMMOBILIE VERKAUFEN, 
LEIBRENTE UND WOHNRECHT ERHALTEN

Bei diesem Immobilienverkauf erhalten Sie als Eigentümer und Verkäufer eine Gesamtgegenleistung, die aus folgenden Leistungen besteht:

 

|  Kaufpreis in Form einer monatlichen Leibrente (§ 759 BGB)

|  lebenslanges Wohnrecht (§ 1093 BGB) zu Ihren Gunsten

 

Durch die lebenslange Leibrente bessern Sie Ihre bestehende monatliche Rente deutlich auf und können weiter in Ihrem Zuhause wohnen bleiben, ohne Sorgen. Fachleute sprechen hier von der "Rente aus Stein". Die Höhe der jeweiligen Zahlung orientiert sich dabei am Immobilienwert, Art der Zahlung sowie dem Alter des Verkäufers bei Vertragsabschluss.

LEIBRENTE

Der neue Eigentümer zahlt hier nicht wie üblich den Kaufpreis als Einmalleistung. Stattdessen tilgt er den Kaufpreis monatlich, im Rahmen einer im Grundbuch eingetragenen Leibrente. Nachfolgende Tilgungsalternativen der Leibrente stehen Ihnen zur Verfügung:

 

|  monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung bis zum Lebensende oder auf einen bestimmten Zeitraum befristet

|  eine hohe Einmalzahlung zuzüglich geringer Zahlungen, bspw. monatlich

 

☞ die Leibrente kann an die Inflationsrate angeknüpft werden. So würde sie sich automatisch erhöhen, wenn die Inflationsrate steigt. 

WIE WIRD DIE LEIBRENTE GENAU VERSTEUERT?

Die Leibrente ist nur mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern, der vom Alter des Empfängers zum jeweiligen Bezugsbeginn abhängt. Bei einem 70-Jährigen wären zum Beispiel 15 Prozent steuerpflichtig, bei einem 80-Jährigen nur acht Prozent. Der Ertragsanteil sinkt kontinuierlich mit steigendem Alter. Bei einem 85-Jährigen zählen nur noch fünf Prozent der Rentenzahlung als steuerpflichtiges Einkommen. Ob aber überhaupt eine Steuer anfällt, hängt von den anderen Einkünften ab.

WOHNRECHT

Mit dem lebenslangen Wohnrecht werden Sie zum unkündbaren Bewohner, der wie ein Mieter auch für die laufenden Betriebskosten wie Strom, Heizung oder Müllgebühren aufkommen muss. Größere Renovierungen hingegen muss der neue Eigentümer übernehmen. Lesen Sie dazu mehr in dem Abschnitt „Immobilie verkaufen, Wohnrecht behalten.“

☞ höchste Rechtssicherheit erhalten Sie in dem das Wohnrecht, wie auch die Leibrente an erster Stelle im Grundbuch abgesichert wird. 

ÜBERBLICK 

Vorteile:

| Erhöhung Ihrer monatlichen Rechte, lebenslang Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten: lebenslange Leibrente, sofortiger Einmalbetrag oder Kombination aus beiden 

| Hohe Instandhaltungskosten werden vom neuen Eigentümer gezahlt

| Keine Eigentümerpflichten dem Staat gegenüber

Nachteile:

| Sie erhalten keinen klaren Kaufpreisbetrag
| Mehr Ungewissheiten
| Sie können über den Kaufpreis nicht sofort nach dem Verkauf verfügen
| Die Leibrente müssen Sie versteuern

FÜR WELCHE KÄUFER IST DAS INTERESSANT?

Ob Sie Ihre Immobilie an einen Immobilienunternehmen wie Stiftung Liebenau oder Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG verkaufen, an einen Investor auf dem freien Markt oder an Ihre Kinder verkaufen, die umfangreiche Beratung spielt hier eine herausragende Rolle. Das Thema ist komplex und sollte von Ihrem Steuerberater begleitet werden. 

Was sollten Sie beim Verkauf an Kinder und Verwandte beachten?

Der Verkauf des Eigenheims mit Wohnrecht gegen eine Leibrente unter Kindern und Verwandten sollte, wie unter Fremden erfolgen, damit er steuerlich anerkannt wird. Das Nachkommen bzw. Käufer kann dann die gezahlte Leibrente, zumindest in der Höhe des vom Alter abhängigen Ertragsanteils, steuerlich abziehen. 

☞ Die Leibrente muss sich in diesem Fall nicht mehr allein nach ökonomischen Aspekten, wie beim Verkauf an Dritte (nach dem Wert der Immobilie) richten. Im Vordergrund kann hier sein, wie viel zum Beispiel das Kind oder die Kinder zahlen können und wie viel die Eltern im Monat brauchen.

Gegenüber diesem steuerlichen Vorteil des Nachkommen müssen aber die Eltern die erhaltene Leibrente mit dem Ertragsanteil versteuern, wie Sie im Abschnitt „Wie wird die Leibrente genau versteuert?“ gelesen haben.

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FAZIT

Für diese Option der Verrentung Ihrer Immobilien empfehlen wir für Senioren ab einem Alter von 70 Jahren. Die meisten institutionellen Anbieter oder normaler Käufer erwarten dieser Mindestalter oder mehr.

Da der Käufer die von ihm erworbene Immobilie nicht selbst nutzen kann, weil Sie darin wohnen und ihm keine Miete zahlen, zieht der normale Käufer den Wert des lebenslangen Wohnrechts vom Kaufpreis bzw. von der vereinbarten Leibrente ab. Der Abschlag ist umso höher, je jünger Sie sind. 

UNSERE EXPERTISE

Sie wünschen sich ausführliche Beratung zu dem Thema Immobilienverrentung, um das Beste Angebot auszuwählen und sodann zu Ihrer finanziellen Freiheit zu erlangen? Wir besitzen umfangreiches Wissen über dieses Thema und helfen Ihnen gerne weiter. Wir  freuen uns immer sehr, wenn wir perfekte Lösungen für unsere Kunden gefunden haben und sie damit sehr glücklich sind.

 

Mit uns sind Sie schon vor dem Verkauf am schlausten!

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